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Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf | Online: https://www.vgmammendorf.de/
Sie sind hier: Gemeinde Althegnenberg > Aktuelles > Projekte > Kläranlage > Funktionsweise einer Kläranlage
Teichkläranlagen stellen eine der ältesten Formen der Abwasserbehandlung dar. Hierbei handelt es sich um Teiche, denen bereits biochemisch voll gereinigtes Abwasser zufließt und deren Aufgabe es ist, das Abwasser zu „schönen“ z. B. durch Sedimentation weiterer Feststoffe. Das am Klärwerk ankommende Abwasser wird nach oben gepumpt, ehe es in die mechanische Reinigung fließt. Ein System aus feinen und groben Rechen entfernt Abfälle, wie z.B. Toilettenpapier, und andere Grobstoffe aus dem Abwasser. Im Sand- und Fettfang wird die Fließgeschwindigkeit des Abwassers deutlich verringert. In den Klär- und Belebungsbecken wird durch eine biologische Reinigung das Abwasser geklärt und die letzten Schwebstoffe im Absetzbecken vom Wasser getrennt, bis es in den Vorfluter eingeleitet werden kann.
https://www.youtube.com/watch?v=Fuz5s1ddcPQ ( Kurzfilm 50 Sekunden)

Der Finsterbach dient der Teichkläranlage in Althegnenberg als Vorfluter. Er leitet sein Wasser der Paar zu. Hier sind Bachforelle, Aland, Karpfen beheimatet, weshalb Finsterbach als Angelrevier durchaus beliebt ist. Doch schon 2008 verendeten 200 Forellen wegen des zu niedrigen Wasserstandes.
Der Finsterbach speist sich aus mehreren kleineren Zuläufen. Einer dieser Bäche ist in den vergangenen Jahren im Sommer bereits trocken gefallen. Somit fehlt dem Finsterbach in den Sommermonaten ein Teil des Wassers. Damit sinkt im Finsterbach der Wasserpegel.
Definition: Ein Vorfluter ist ein oberirdisches Gewässer, in das Regenwasser oder Abwasser eingeleitet werden kann. Zu den natürlichen Vorflutern zählen offene Fließgewässer die Wasser aus anderen Gewässern, aus Grundwasserkörpern oder Abfluss-Systemen aufnehmen und ableiten; Es werden nur Einleitungen vorgenommen, wenn zuvor eine Reinigung und Aufbereitung der Abwässer in einem Klärwerk durchgeführt wurde.
Vorfluter dienen als oberirdische Gewässer selbstverständlich auch dem Hochwasserschutz, was ihnen eine besondere Bedeutung gibt.
Die Wasserbehörden regeln, welche Art von Einleitung in welchen Vorfluter erlaubt ist. Schließlich handelt es sich bei Bächen, Flüssen und Seen um komplexe und empfindliche Ökosysteme. Die Wassergüte darf nicht so stark beeinträchtigt werden, dass Flora und Fauna Schaden nehmen.
Kläranlagen sind längst aufgrund ihrer wichtigen Aufgabe, aber auch ihres Energiebedarfs in den Fokus der kommunalen Aufgaben gerückt. Aus Abwässern wieder Trinkwasser zu erzeugen, kostet viel Energie. Andererseits aber enthalten die Abwässer auch viele Bestandteile, die man einsetzen kann, um beispielsweise wieder Strom zu erzeugen. Gleichzeitig bemühen sich große Anlagenbetreiber darum, die gesamte Kläranlage CO²- neutral zu betreiben. Erste Umbauten finden bei den großen Kläranlagen bereits statt. Doch da sind zunächst hohe Investitionssummen nötig, die kleine Kommunen nicht aufbringen können.
Das ist der Grund, weshalb der Trend in der Abwasserklärung tatsächlich zu den großen Sammelkläranlagen geht. Dort können Synergien genutzt werden, die kleinen Anlagen schlichtweg nicht zur Verfügung stehen.
Der verlinkte Film aus dem Erzgebirge zeigt ganz gut, wie sich Kläranlagen heute für die Zukunft rüsten.
https://www.youtube.com/watch?v=3lzknouj4y0 (12 Minuten)

Die Wasseraufsichtsbehörde bestimmt, Art und Umfang der Schadstoffe (Schwermetalle, Fette und Öle, Phosphate und Stickstoff), die nach der Reinigung im Klärwerk noch im Abwasser vorhanden sein dürfen. Werden die Schadstoffgrenzen überschritten, ist die Einleitung in den Vorfluter untersagt. Besonders der Phosphat- und Stickstoffgehalt hat starken Einfluss auf die Pflanzenwelt im Vorfluter und erzeugt Algenwachstum. Giftiges Ammonium muss in Abwässern speziell nachbehandelt werden. Oftmals ist auch eine bakterielle Reinigung durch Membranfiltration notwendig. Trotz all dieser Vorgaben darf beispielsweise in Wasserschutzgebiete grundsätzlich keine Abwassereinleitung erfolgen.
Die Wasseraufsichtsbehörde kontrolliert die Vorgaben regelmäßig. Außerdem kann die Behörde die Bestimmungen zur Wassergüte im Vorfluter jederzeit bei Bedarf anpassen. Geschieht dies, so müssen Kläranlagen gegebenenfalls modernisiert werden, damit ihnen das Recht zur Abwassereinleitung nicht entzogen wird.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stellen Einleitungen von Abwasser aus Kanalisation oder aus Abwasserbehandlungs- bzw. Kläranlagen in Gewässer Benutzungen dar, für die eine behördliche Erlaubnis zu erteilen ist.
Grundsätzlich wird das auf dem Vorsorgegrundsatz beruhende sog. Emissionsprinzip angewandt. § 57 WHG schreibt hierzu als Anforderungsniveau zur Begrenzung der Schadstofffracht des Abwassers den Einsatz eines Verfahrens nach dem Stand der Technik vor. Präzisiert wird dieser in der Abwasserverordnung (AbwV) mit den zugehörigen Anhängen.
Auch das Verdünnungsverbot oder das Verbot der Verlagerung von Umweltbelastungen in andere Umweltmedien ist zu beachten. Dementsprechend müssen Abwasseranlagen auch errichtet und betrieben werden (§ 60 WHG). Bestehende Anlagen, die diesen vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, sind unter angemessener Fristsetzung in erforderlichem Maße umzurüsten oder zu sanieren. Die Sanierungsauflagen werden von den Wasserrechtsbehörden unter Fristsetzung vorgegeben.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Kommunen zur Beseitigung ihres Abwassers verpflichtet. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird sie von der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung unterstützt. Diese
Hier gibt es weiterführende Informationen: https://www.lfu.bayern.de/wasser/gesetzliche_anforderungen_abwasserentsorgung/index.htm











