Gemäß Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes erfolgt eine öffentliche Auslegung des Wärmeplans. Die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange können während der Auslegungsphase Einwendungen und Stellungnahmen einbringen. Berechtigte Anliegen werden in den Wärmeplan eingearbeitet. Die Auslegung erfolgt für die Dauer von mind. 30 Tagen.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) am 1. Januar 2024 sind alle Bundesländer dazu verpflichtet, einen umfassenden Wärmeplan zu erstellen. Das Hauptziel der Wärmeplanung gemäß §1 WPG ist es, eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung spätestens bis 2045 sicherzustellen.
Die Bundesländer übertragen diese Verpflichtung über entsprechende Landesgesetze an die Kommunen. Im Januar 2025 trat in Bayern die landesrechtliche Regelung in Kraft.
Die Wärmeplanung liegt während der Dienststunden in der Zeit vom 19. Januar 2026 bis zum 19. Februar 2026 in der Gemeinde Landsberied sowie der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf, Zimmer 2.13, zu jedermanns Einsicht öffentlich auf.






















